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Alles über Impressumpflicht in Büchern und eBooks

Buch veröffentlichen

Kleinste Fehler können größte Kosten nach sich ziehen: die Angaben im Impressum einer Veröffentlichung.

Ein Impressum ist verpflichtend; davon sind nicht nur Bücher oder eBooks betroffen, die größere Verlage herausgeben. Auch ein Kleinst- und Selbstverleger muss in allen seinen Werken, die veröffentlicht werden, ein korrektes Impressum angeben. Zudem noch an der richtigen Stelle platziert und nicht beliebig. Wer nicht dem Presserecht seines Bundeslandes Folge leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden!

Wie der Impressumpflicht nachzukommen ist, wird auf Ebene der Bundesländer geregelt. So haben wir in Deutschland 16 verschiedene Landespresserechte und entscheidend ist, in welchem der Bundesländer Sie als (Selbst-) Verleger oder Autor mit Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz angemeldet sind. Auf der Webseite presserecht.de finden Sie Links zum jeweiligen Presserecht in den einzelnen Bundesländern.

 

Was muss ein Impressum enthalten?

Ein Impressum muss zumindest die Pflichtangaben beinhalten, die das jeweilige Landespresserecht vorschreibt. Im Regelfall ist das der vollständige Name mit Anschrift des Verlegers sowie des Name bzw. Firmenname und Ort des Druckers. Bei Selbstverlagen ist der Verfasser oder Herausgeber zu benennen.

Folgendes (rechtlich jedoch unverbindliches) Beispiel zeigt die gängigsten Angaben im Impressum:
© / Copyright: 2015 (bzw. Jahresangabe) + vollständiger Name des Autors bzw. des Rechteinhabers

Auflage (soweit nicht Erstauflage)
Umschlaggestaltung, Illustration: vollständiger Name bzw. Institution
Lektorat, Korrektorat: vollständiger Name bzw. Institution
Übersetzung: vollständiger Name bzw. Institution
Weitere Mitwirkende: vollständiger Name bzw. Institution

Verlag: Name und Ort des Verlages bzw. Selbstverlegers oder Herausgebers

Druck: Name und Ort der Druckerei

ISBN Paperback: 978-3-XXXX-XXXX-X
ISBN Hardcover: 978-3-XXXX-XXXX-X
ISBN e-Book: 978-3-XXXX-XXXX-X

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Wo ist das Impressum zu platzieren?

Das Impressum ist bei gedruckten Büchern auf den ersten Seiten im Buch zu veröffentlichen, bevor der eigentliche Buch-Text beginnt. Bei eBooks ist es üblich, das Impressum ganz am Ende bzw. auf der letzten Seite anzugeben. Ob sich das mit dem jeweiligen Landespresserecht deckt, ist im Einzelfall abzuklären.

 

Deutsche Nationalbibliothek: Dieser müssen veröffentlichte Werke zur Verfügung gestellt werden

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ist verpflichtet, sämtliche in Deutschland bzw. von in Deutschland lebenden Autoren veröffentlichte Werke zu sammeln – mit den Zielen, die kulturellen Werke des Landes zu archivieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ein jedes in Deutschland veröffentlichtes Buch muss vom (Selbst-) Verleger oder Herausgeber auf Bundesebene zweifach an die zuständige Deutsche Nationalbibliothek (DNB) gesendet werden, spätestens bis eine Woche nach dem Erscheinen. Für die neuen Bundesländer ist das der Standort der DNB in Leipzig, bei den alten Bundesländern ist es der in Frankfurt am Main.

Zusätzlich sind auf Landesebene, je nach Bundesland ein oder zwei, Pflichtexemplare bei der jeweils zuständigen regionalen Landesbibliothek abzugeben.

Auch, wenn sich der Verlag im Ausland befindet, der Autor jedoch in Deutschland wohnt, sind die Pflichtexemplare einzureichen.

Nicht nur Printmedien sind einzureichen, sondern generell Medienwerke. Diese werden im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) § 3 Medienwerke definiert; nachzulesen hier.

Für den Fall, dass Verleger und / oder Autoren dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen auch hier Strafen! Am besten informiert man sich auf den offiziellen Seiten der DNB unter dnb.de oder holt sich juristischen Rat. Das Gesetzt über die Deutsche Nationalbibliothek ist zu finden hier.

 

3 Comments

  1. Hallo,
    danke für die Infos. Zwei Fragen stellen sich mir allerdings noch: Wenn ein Autor, der nicht aus Deutschland stammt, sein Buch selbst verlegt, welchem Presserecht unterliegt er dann? Schließlich lebt er in keinem der deutschen Bundesländer.
    Ist in diesem Falle seine Adresse im Ausland anzugeben? Wäre das rechtens in Deutschland, oder muss eine deutsche Adresse angegeben werden?
    Oder gilt das Presserecht seines Herkunftslandes, obwohl er ein Druckwerk in Deutschland verkauft?
    Über eine Antwort wäre ich sehr froh,
    danke!

    Reply
    • Diese Frage stelle ich mir auch. Hinzu kommt: Wo beantragt man eine ISBN-Nummer. Das geht eigentlich nur im Wohnsitzland, allerdings koennten dann ISBN-Land und Wohnsitzland nicht mehr uebereinstimmen.

      Und was passiert, wenn man in China wohnt und in Deutschland veroeffentlichen moechte? In China bekommt man keine ISBN und in Deutschland ggf. wegen fehlenden Wohnsitzes auch nicht?

      Freue mich ebenfalls ueber Antworten
      Chris

      Reply
  2. Hallo.
    Können die Bücher auch per E-Mail bei der Deutschen Nationalbibliothek eingereicht werden?
    Danke für die Antwort.

    Reply

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