Heutzutage kann jeder Autor sein Werk unabhängig, ohne grosse Verlage und Vorkasse weltweit zum Verkauf anbieten. Doch wer ein eBook selbst veröffentlichen will, der muss sich auch mit Themen auseinandersetzen, die sonst von einem Verlag übernommen werden – und entsprechend tauchen viele neue Fragen auf.
Kann ich mit einem selbstverlegten eBook etwas verdienen?
Finanziell kann sich das Selfpublishing lohnen. Wer ein Buch mit einem Verlag veröffentlicht, erhält in der Regel einen Anteil von zwischen 5-15%. Dieser Prozentsatz klingt schon fast minimalistisch, wenn man bedenkt, dass ein Autor mit einem selbstverlegten eBook bei Amazon bis zu 70% des Nettoverkaufspreises verdienen kann. Dieser hohe Anteil wird oft genannt, wenn es um Selfpublishing bei Amazon geht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass dieser nur für Listenpreise zwischen €2,60 und €9,70 (Stand: Oktober 2013) gilt! Wer einen teureren oder günstigeren Preis setzt, erhält nur 35% und der Grossteil des Umsatzes geht direkt an Amazon. Die genauen und aktuellen Anteile, die auch von der Dateigrösse des eBooks abhängen, findet man auf den Amazon-Hilfeseiten. Andere Selfpublishing-Verlage offerieren den Autoren zwischen 60-80 % Gewinn auf den Nettoverkaufspreis.
Gilt die Buchpreisbindung auf für eBooks?
Über dieses Thema wird im Netz häufig diskutiert und oft wird nicht so ganz klar, ob die Buchpreisbindung nur für gedruckte Bücher oder auch für eBooks gilt. Ein altes Juristen-Sprichwort passt hier ganz gut: „Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz“. Und dieser Blick ins Gesetz zeigt, dass eBooks durchaus der Buchpreisbindung unterliegen. Schließlich gilt der feste Ladenpreis laut Buchpreisbindungsgesetz auch für „Produkte, die Bücher, […] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind sowie kombinierte Objekte, bei denen eines der genannten Erzeugnisse die Hauptsache bildet.“ (Paragraph 2 Abs. 1 Ziff. 3). In Deutschland ist das Ende der Buchpreisbindung auch für eBooks nicht in Sicht.
Wer den Preis seines eBooks also zu Marketingzwecken für einen kurzen Zeitraum herunterschrauben will, der muss darauf achten, dass das Werk auf allen Kanälen zeitgleich günstiger angeboten wird. Auch das Verschenken von preisgebundenen Büchern ist grundsätzlich erlaubt, solange damit keine Bedingungen (wie beispielsweise der Kauf eines anderen eBooks) verbunden sind. Amazon bietet die Option, ein eBook für einen kurzen Zeitraum (5 Tage) auf null zu rabattieren, es werden jedoch Auflagen damit verbunden. So darf das eBook für mindestens 90 Tage nur bei Amazon gelistet sein und von Amazon im Prime-Verleihprogramm kostenlos angeboten werden. Mit ein bisschen Werbung kann man sein eBook mit solchen Aktionen erfolgreich unter die Leute bringen, ohne dass man das Gesetz missachtet.
Wie „dick“ sollte meine eBook sein?
Dazu gibt es keine Regeln, jedoch sollte man sicherstellen, dass man nicht mit der Formatierung (Zeichengrösse, Zeilenumbrüche, Absätze) trickst, um aus einem dünnen eBook einen scheinbar dicken Wälzer zu zaubern. Einem Autor ist besser daran gelegen, wenn er für ein kürzeres Werk einen entsprechend angemessenen Preis verlangt – und so negative Bewertungen der Leser verhindert. Die Kindle eBooks zählen keine Seiten, da der Leser die Schriftgrösse ja nach Belieben anpassen kann und sich so jeweils die Seitenzahl ändert. Es macht daher Sinn, wenn man die Anzahl Worte angibt, um den Lesern einen Hinweis auf die Länge des Buches zu geben. Alternativ kann man die Anzahl Normseiten nennen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandelns und der Verband deutscher Schriftsteller hat als Normseite 30 Zeilen zu jeweils maximal 60 Anschlägen festgelegt, was gemäss der VK Wort einer Seite à 1500 Anschlägen entspricht.
Wer vertreibt mein eBook?
Wer sein eBook ohne einen Verlag veröffentlichen will, der fragt sich, wie er das eBook online stellen lassen kann. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder übernimmt dies der Autor selber und lädt das Werk bei Amazon hoch, oder er nutzt einen Distributor.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile: Für einen Distributor spricht, dass man sich dank ihm nicht selbst mit den Online-Shops herumschlagen muss und man mehr potentielle Käufer erreicht. Wer von einem solchen Vermittler wie Epubli oder Smashwords Gebrauch macht, gibt dafür in der Regel 10% seines Honorars an den Vermittler ab plus die Gebühren für die Shops. Wer den Vertrieb selbst übernimmt darf ein höheres Honorar einstecken, erreicht dafür aber nicht alle potentielle Leser und bekommt den Gewinn auch nicht zentral aus einer Quelle überwiesen. Epubli überweist beispielsweise monatlich ab 25.- Euro den Gewinn auf das angegebene Autorenkonto.
Wie sieht es mit dem Copyright aus?
Wer als Selfpublisher ein Buch veröffentlicht, muss nicht nur die Spielregeln und Gesetze des Buch veröffentlichen kennen, sondern sollte sich auch bewusst sein, wie er seine eigenes Werk schützen kann. Die gute Neuigkeit: Das unveröffentlichte Manuskript muss nirgends registrieren werden, um es zu schützen, denn das Urheberrecht liegt automatisch beim Autoren. Generell ist der ‘Diebstahl’ eines kompletten Werkes sehr selten. Häufiger kommt es zum ‘Ideendiebstahl’, also zum Nachahmen von einzelnen Elementen eines Werkes. Wer sich trotzdem absichern will, der kann das Manuskript bei einem Notar hinterlegen oder die kostengünstigere Variante wählen und es sich per eingeschriebenen Brief selbst zuschicken (und ungeöffnet aufbewahren. So hat man im Zweifelsfalle jederzeit einen datierten Beleg, dass der Text bereits zu diesem Zeitpunkt ‘Besitz’ des Autoren war).
Wer ein Buch veröffentlicht, muss aber auch sicherstellen, dass er nur das veröffentlicht, an dem er auch tatsächlich alle Rechte besitzt. Wer beispielsweise ein Werk über Amazon KDP hochlädt, der erklärt rechtswirksam, dass er sämtliche Urheberrecht am Werk besitzt. Wer also Texte kopiert, nicht freigegebenes Bildmaterial verwendet oder Songtexte oder Zitate ohne Erlaubnis abdruckt, kann rechtlich belangt werden – und sein unüberlegtes Handeln bald bereuen.
Kann ich mein eBook unter einem Pseudonym veröffentlichen?
Generell ist es möglich, ein Werk unter einem Künstlernamen zu veröffentlichen. Im Amazon KDP Portal kann man als Autor einen Namen eintragen, der nicht mit dem echten Namen übereinstimmt. Wer jedoch einen bereits bestehenden Autorennamen verwendet, oder einen bestehenden Namen nur leicht abändert, der tut sich keinen Gefallen. Autorennamen wie J. K. Bowling oder Henig Mankel zu wählen ist demnach nicht empfehlenswert, denn mit solchen sind die Probleme bereits vorprogrammiert.
Aufpassen muss man beim Impressum, denn jedes öffentlich erschienene Werk muss ein Impressum enthalten, welches den Urheber angibt. Ein Impressum kann daher nicht einfach den Künstlername enthalten. Wer seinen Namen aber komplett geheim halten will, der kann einen Verlag zwischenschalten, welcher als Herausgeber angegeben werden kann.
Brauche ich eine ISBN-Nummer?
Amazon verwendet eigene ASIN-Nummern, die Selfpublisher via Amazon KDP automatisch und kostenlos zugeteilt bekommen. Daher kann man auf eine ISBN-Nummer (Internationale Standard-Buchnummer) getrost verzichten, wenn man sein Werk nur via Amazon vertreibt. Wer jedoch sein Werk im Apple iBook Store veröffentlichen möchte oder es in gedruckter Form im Buchhandel verkaufen will, kommt um die ISBN-Nummer nicht drum rum. Unabhängige Autoren können ISBN-Nummern für circa 85€ bei der Agentur für Buchmarktstandards in der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beziehen.
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