So schützen Sie Ihren Buchtitel – Titelschutz Sinn oder Unsinn?
Das Werk ist vollendet, das Buch ist endlich auf dem Markt – doch dann flattert plötzlich eine Abmahnung ins Haus, da ein Dritter den selben oder einen ähnlichen Titel für ein schon früher erschienenes Werk für sich beansprucht hat. Diese Situation kann schnell einen erheblichen Aufwand und hohe Kosten verursachen. Wenn Sie Glück haben, prüft Ihr Selfpublishing Anbieter, wie z.B. Tredition Ihr Buch vor der Veröffentlich und verweigert dann die Veröffentlichung, wenn es den Buchtitel schon gibt. Dies ist beispielsweise einem Kunden von mir passiert, das Ärgerliche war dann die Zeitverzögerung der Veröffentlichung, die Suche nach einem passenden neuen Buchtitel und das Ändern aller Dateien. Was hat es daher mit dem sogenannten Titelschutz auf sich, warum muss ein Werktitel im Voraus recherchiert werden und muss man seinen eigenen Titel explizit schützen lassen?
Was ist ein Titelschutz?
Werktitel sind nach dem Markengesetz (§§ 5, 15) geschützt. Dieser Schutz wird mit der Veröffentlichung des Werks automatisch gewährleistet und ist so lange gültig, wie der Titel lieferbar ist. Wie lange ein Buch nicht mehr lieferbar sein muss, damit der Titelschutz erlischt, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Meist wird von einer fünfjährigen Schonfrist ausgegangen, bis der Titel von Dritten wieder genutzt werden darf.
Ein Werktitel kann jedoch auch bereits vor Veröffentlichung geschützt werden. Wer seinen Titel bereits beanspruchen möchte, bevor das Werk auf dem Markt erscheint, kann dies mit einer sogenannten Titelschutzanzeige tun. Der Schutz gilt dann auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige, jedoch nur unter der Bedingung, dass das Buch unter dem angekündigten Titel in einer angemessenen Frist (in der Regel sechs Monate) tatsächlich erscheint.
Generell gilt: Um schutzfähig zu sein, müssen Werktitel kennzeichnungskräftig sein. Das bedeutet, dass der Titel geeignet sein muss, das Werk von einem anderen zu unterscheiden.
Warum und wie muss ich meinen Titel im Voraus recherchieren?
Wer einen Titel nutzt, der identisch oder ähnlich ist mit einem bereits veröffentlichten, geschützten Titel, begeht eine Titelrechtsverletzung. Der Autor kann auf Schadensersatz verklagt werden und der Inhaber des geschützten Titels kann eine Einstellung der Nutzung des Titels verlangen. Um eine solche unangenehme und potenziell teure Situation zu vermeiden, ist es als Autor unerlässlich, seinen gewählten Titel im Voraus auf die Rechtmäßigkeit abzuklären. Um zu prüfen, ob der gewählte Titel noch “frei” und nicht bereits anderweitig vergeben ist, müssen die folgenden drei Schritte beachtet werden.
- Wird der Titel schon für ein bereits veröffentlichtes Buch beansprucht?
Hierzu gibt eine Online-Recherche im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) Auskunft. Dieser Service steht jedoch nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Eine gute Alternativquelle ist daher die Webseite von buchhandel.de, wo man ohne Anmeldung Zugriff auf dieselbe Datenbank wie bei beim BVL erhält. Zusätzlich ist eine Recherche bei Amazon unumgänglich, denn Bücher, die auf nicht buchhandelstypischem Weg veröffentlicht werden, also E-Books, PoD- oder selbstverlegte Bücher, werden von Autoren oft nicht alle im VLB eingetragen.
- Wurde der Titel bereits für ein demnächst erscheinendes Werk gesichert?
Da auch noch nicht veröffentlichte Titel geschützt werden können, müssen neben der Recherche der bereits lieferbaren Titel auch die Titelschutzanzeigen überprüft werden. Hier ist eine etwas ausgedehnte Recherche unumgänglich. Um sicher zu gehen, dass der gewählte Titel nicht bereits für ein bald erscheinendes Buch vergeben ist, müssen folgende Anbieter durchgestöbert werden:
- Kollidiert der Titel mit einem geschützten Markennamen?
Probleme mit Markenrechten können schnell zu teuren Rechtsproblemen führen, daher empfehlen wir eine sorgfältige Recherche in der Datenbank des DPMAs (Deutschen Patent- und Markenamt). Auch auf die Webseite von TMView sollte ein Blick geworfen werden um sicherzustellen, dass sich der Titel nicht mit einem Markennamen aus dem europäischen oder internationalen Markenregister überschneidet.
Ist es notwendig, den Titelschutz zu beantragen und bei welchen Anbietern können Titelschutzanzeigen gebucht werden?
Da der Titelschutz bei Büchern in Deutschland durch die Veröffentlichung gilt, ist es nicht unbedingt notwendig, einen Titel explizit schützen zu lassen. Wer jedoch während dem Schreiben des Werks bereits den perfekten Titel findet und befürchtet, dass ein anderer Autor sich diesen vor der Veröffentlichung zu eigen macht, oder wer bereits im Vorfeld der Veröffentlichung die Werbetrommel für das Werk rühren will und somit bereits Kosten auf sich nimmt, dem wird empfohlen, den Titel im Voraus schützen zu lassen und sich so möglichen Ärger durch die Verwendung durch Dritte zu ersparen.
Um seinen Titel bereits vor der Veröffentlichung des Werkes zu sichern, kann die Titelschutzanzeige kostenpflichtig bei folgenden Anbietern gebucht werden:
Egal ob man selbst ein fremdes Urheberrecht verletzt hat, oder der sorgfältig gewählte Titel für eine baldige Veröffentlichung “in letzter Minute” von einem Dritten beansprucht wird, da der Titel nicht vorausdenkend geschützt wurde – rechtliche Probleme rund um einen Titel können die Freude am Werk ungemein beeinträchtigen.
Wer hingegen seinen Titel im Vorfeld sorgfältig recherchiert und sich mit dem Thema Titelschutz ausgiebig auseinandersetzt, kann eine Titelrechtsverletzung vermeiden und sich so viel Ärger und unnötige Kosten ersparen.
ANGEBOT:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Veröffentlichung Ihres Buches. In unserem Buchlaunch Toolkit finden Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Buchveröffentlichung brauchen. Weitere Infos zum Toolkit finden Sie hier:
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